| A | ABSENZENKrankheiten und die Teilnahme an familiären Fest- und Traueranlässen gelten als entschuldigte Absenzen. Wir bitten Sie jedoch, Termine, wie beispielsweise Arztbesuche, möglichst während der unterrichtsfreien Zeit der Kinder zu vereinbaren. In Krankheitsfällen und bei voraussehbaren Schulversäumnissen muss das Kind von den Eltern abgemeldet werden. Ist ein Kind bei Lektionsbeginn nicht anwesend, telefoniert die Lehrkraft innerhalb von 15 Minuten den Eltern.
Telefonnummern auf einen Blick:
044 867 43 00 Kindergarten Rhyhüsli
044 867 00 13 Kindergarten Sunnestrahl
044 867 41 70 Primarschule
044 867 41 55 Orientierungsschule
{doc-339-h0wh7kau,Leitfaden Abmeldung Schülerinnen und Schüler} ALLERGIENÜber bekannte Allergien und Krankheiten sollte die Klassenlehrperson informiert sein. Wenn Ihr Kind in den Schulen Rüdlingen- Buchberg eingeschult wird, wurde diese Frage bereits auf dem Anmeldeformular beantwortet. | B | BEFÖRDERUNGEN / ÜBERTRITTEÜbertritt in die höhere Klasse Der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin stellt aufgrund der Beurteilung der Sachkompetenz des zweiten Semesters fest, ob ein Schüler bzw. eine Schülerin die Voraussetzungen für den Übertritt in die höhere Klasse erfüllt hat. Massgebend für die Beförderung sind die Leistungen folgender Fachbereiche: a) Deutsche Sprache; b) Fremdsprache(n) (Durchschnitt); c) Mathematik; d) Mensch und Mitwelt; e) Bildnerisches Gestalten, handwerkliches Gestalten, Musik, Sport (Durchschnitt).
Beförderung und Repetition in der 1. und 2. Primarklasse Schüler und Schülerinnen der 1. und 2. Primarklasse, die am Ende des Schuljahres mehrheitlich die Lernziele der massgebenden Fachbereiche erreichen, werden befördert. Andernfalls werden sie in die vorangehende Klasse zurückversetzt.
Beförderung und Repetition in der 3. bis 6. Primarklasse Schüler und Schülerinnen der 3. bis 6. Primarklasse, die am Ende des Schuljahres in den massgebenden Fachbereichen einen Notendurchschnitt von 4 oder mehr erreichen, werden definitiv befördert. Wer in den massgebenden Fachbereichen den Notendurchschnitt von 4 nicht erreicht, wird nicht befördert.
Übertritt in die Sekundarschule In den massgebenden Fachbereichen müssen mittlere bis hohe Anforderungen erreicht werden. Ansonsten erfolgt der Übertritt in die Realschule. BESUCHSTAGEKindergarten:
Grundsätzlich sind Besuche jederzeit möglich, eine Voranmeldung ist erwünscht.
Primarschule: Es finden jeweils 2-4 Besuchsmorgen während dem Schuljahr statt. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte der Agenda auf dieser Homepage.
Orientierungsschule:
Besuchstage werden auf der Homepage / Agenda publiziert. Sie bieten Eltern, Verwandten und Interessierten der Schule die Möglichkeit, einen Einblick in den Schulalltag zu erhalten. Der Unterricht findet nach Stundenplan statt.
BEURTEILUNG PRIMAR- UND ORIENTIERUNGSSCHULENAuszug aus der Promotionsordnung der Primar- und Orientierungsschule: In der 1. und 2. Primarklasse erfolgt die Beurteilung der Sachkompetenz ohne Noten (Lernziel erreicht/Lernziel nicht erreicht).
Ab der 3. Primarklasse erfolgt die Beurteilung der Sachkompetenz mit ganzen und halben Noten von 6 bis 1. Dabei gilt die Note 6 als höchste Beurteilung. Die Note 4 bedeutet, dass die Leistungen des Kindes die Grundanforderungen erfüllt haben.
Grundanforderungen nicht erreicht (Noten unter 4.0) Die erbrachten Leistungen sind ungenügend und erfüllen die minimalen Anforderungen nicht.
Mittlere Anforderungen erreicht (Noten 4.5 – 5.0) Die erbrachten Leistungen erfüllen die Anforderungen gut. Aufgaben mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad werden teilweise erfolgreich gelöst.
Hohe Anforderungen erreicht (Noten 5.5 – 6.0) Die erbrachten Leistungen übertreffen die Lernziele in allen Bereichen. Aufgaben mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad werden erfolgreich gelöst. BEURTEILUNGSGESPRÄCHEDas Zeugnis (1. bis 5. Klasse) des ersten Semesters wird anlässlich eines obligatorischen Elterngesprächs abgegeben. Diese Gespräche finden zwischen Januar und Mitte März statt. In der 6. Klasse finden die Gespräche für den Übertritt in die Orientierungsstufe bis spätestens 15. März statt.
An der Orientierungsschule findet die Beurteilungsgespräche nach den Sportferien statt.
BLOCKZEITENDie Blockzeiten finden jeden Morgen von 08.20 – 11.50 Uhr statt. Diese Regelung gilt für den Kindergarten und die Primarschule. | D | | E | EINSCHULUNGSKLASSEFür Kinder, die in einzelnen Bereichen die nötige Schulreife noch nicht erlangt haben, besteht die Möglichkeit der 1. Klasse der Primarstufe in zwei Jahren (anstelle von einem Jahr) zu durchlaufen. EINTRITT KINDERGARTENKinder, die vor dem 1.August das vierte Lebensjahr vollendet haben, besuchen in der Regel nach den Sommerferien den Kindergarten. Die Anmeldeformulare werden Mitte Februar von der Schulverwaltung per Post den entsprechenden Familien zugesandt.
Schuljahr
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Massgebendes Geburtsdatum
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2022 / 2023
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01.08.2017 -
31.7.2018
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2023 / 2024
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01.08.2018 -
31.07.2019
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2024 / 2025
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01.08.2019 -
31.07.2020
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Im Kindergarten haben Kinder Zeit und Möglichkeit, sich ausserhalb der Familie mit gleichaltrigen Kindern innerhalb eines geschützten Rahmens zu entfalten. Das so gewachsene Selbstvertrauen bildet dann die Voraussetzung für den Übertritt in die Schule. Ab Schuljahr 2014/2015 ist der Besuch von zwei Jahren Kindergarten ist obligatorisch (HarmoS). Der Kindergarten gibt der Einheit von Spielen und Lernen weiten Raum. In einer Atmosphäre der Geborgenheit finden Eigenständigkeit, Erlebnisfähigkeit und menschliche Entfaltung ihre Grundlage. Alle Teilaspekte der Förderung des Kindergartenkindes geschehen in diesem Rahmen.
Rückstellungen im Kindergarten
Die Schulbehörde bzw. die Schulleitung kann auf ein begründetes Gesuch der Erziehungsberechtigten, den Eintritt in den Kindergarten und damit den Beginn der Schulpflicht um ein Jahr aufschieben (gem. Kindergartenverordnung §4). EINTRITT PRIMARSCHULEKinder, die vor dem 1. August das sechste Altersjahr vollendet haben, werden schulpflichtig. Zwischen Januar und März werden die Eltern von der Kindergärtnerin zu einem Gespräch eingeladen. Dabei werden die Schulreife des Kindes und die Einschulung besprochen. Die Kindergärtnerin und die Eltern können sich dabei von der schulischen Heilpädagogin und dem schulpsychologischen Dienst beraten lassen. Lehrpersonen tragen die Verantwortung für die Schulbildung der Kinder. Sie sind ausgebildet für das Lehren und Lernen. Sie werden von Fachleuten begleitet, beraten und beurteilt. Der Unterricht erfolgt nach den Richtlinien des obligatorischen Lehrplans des Kantons Schaffhausen. (siehe Link: LehrpDokument (sh.ch) Die Lehrpersonen treffen sich regelmässig zu Team-Sitzungen, in denen schulische Aktivitäten und stufenübergreifende Projekte besprochen werden. ELTERNEltern haben eine Aufsichts- und Erziehungspflicht. Sie sind dafür zuständig, dass die Kinder rechtzeitig zum Unterricht erscheinen und die Hausaufgaben zuverlässig erledigen. Bitte denken Sie daran, Ihrem Kind einen gesunden Znüni mitzugeben. Auf dem Schulweg und in der Freizeit tragen die Eltern die Verantwortung für ihr Kind. Kinder, deren Schulweg mehr als einen Kilometer beträgt, dürfen mit Erlaubnis der Eltern das Velo benützen. Kindergartenkinder sollen den Leuchtgurt konsequent tragen. Die Kindergärtnerinnen und die Lehrpersonen freuen sich über die Elternmithilfe bei Schulreisen, Transporten, Projektwochen und anderen Anlässen. ELTERNABENDEZum Elternabend im Kindergartens laden die Kindergärtnerinnen im ersten Quartal des entsprechenden Schuljahres ein. Pro Schuljahr findet ein Elternabend pro Primarschulklasse statt. Bei Bedarf werden Elternabende für die gesamte Schule durchgeführt. Vor den Herbstferien findet für die Eltern der 6.Klässlerinnen und 6.Klässler ein Infoabend der Orientierungsstufe statt. Dabei werden die beiden Stufen Real- und Sekundarschule vorgestellt.
Die 1. Oberstufe lädt zu einem Elternabend im 1. Quartal ein.
Die 2. Oberstufe verbringt den Elternabend im BIZ (Berufsinformationszentrum) in Schaffhausen, der Anlass findet in der Regel im 2. Quartal statt. ELTERNGESPRÄCHEWenn Ihr Kind von Problemen im Kindergarten oder in der Schule erzählt, bitten wir Sie, die Aussagen abzuwägen und sich mit der entsprechenden Lehrkraft in Verbindung zu setzen, bevor Missverständnisse und Gerüchte entstehen. Bei Problemen, Fragen und Unklarheiten ist immer die Lehrkraft die erste Ansprechperson. Die Eltern können jederzeit mit der Lehrkraft einen Gesprächstermin vereinbaren. Gemeinsam wird dann nach einer Lösung gesucht. Weitere mögliche Schritte und der Einbezug von Fachleuten werden besprochen. Die Lehrkraft ihrerseits sucht frühzeitig das Gespräch. | F | | G | GESUCHE MERKBLATTIm Anhang finden Sie ein Merkblatt "Gesuche". Dies beinhaltet:
Jokertage
Ferienverlängerungen
Leistungssport und Unterrichtsdispensation
Absenzen von Schülerinnen und Schülern verschiedener Religionen
weitere Gesuche
Merkblatt Gesuche | H | HAARKONTROLLELäusebefall hat nichts mit schlechter Hygiene zu tun. Auch tägliches Haare waschen schützt vor Befall nicht. Die Übertragung erfolgt praktisch nur von Kopf zu Kopf und nicht über Gegenstände, wie Kopfbedeckungen, Polstermöbel. Auch Haustiere können keine Kopfläuse auf den Menschen übertragen, eine Ansteckung über Wasser (Schwimmbad) ist nicht bekannt.
Im Anhang finden Sie zwei Merkblätter, wie eine Haarkontrolle durchgeführt wird, bzw. wie eine Behandlung angewendet wird bei Kopflausbefall.
Die Internetseite www.lausinfo.ch bietet weitere wertvolle Informationen.
Kopfläuse Comic
Im Kindergarten, der Primarschule und der Orientierungsschule werden die Kinder 2x jährlich von einer externen "Kopflaustante" kontrolliert. | I | ISF - INTEGRATIVE SCHULFORMDie Integrative Schulform beinhaltet die zusätzliche Förderung von Kindern im Rahmen der Regelklasse durch die schulische Heilpädagogin. Es besteht die Möglichkeit, bei Bedarf auch andere Fachkräfte wie Logopädin, Psychomotorik-Therapeutin oder Schulpsychologin beizuziehen. Die schulische Heilpädagogin arbeitet eng mit den Lehrkräften aller Stufen zusammen.
Für Kinder, die besondere Unterstützung brauchen, bestehen folgende Angebote:
Kindergarten - Früherfassung - Prävention
Primarschule / Orientierungsschule - Unterstützung in der Klasse und/oder in der Gruppen - Regelmässige Unterstützung einzelner Kinder bei massiven Lernbehinderungen. | J | JOKERTAGEBis zum 31.07.23 gültig: Die 10 im Kindergarten zur Verfügung stehenden Jokertage können als Halbtage, Tage oder Blöcke eingesetzt werden.
ab 1.8.2023 neue Regelung für den Kindergarten: 1. Kindergarten 20 Tage, 2. Kindergarten 10 Tage.
An der Primar- und Orientierungsschule stehen zwei Tage zur Verfügung. Deise können als Halbtage oder Tage eingesetzt werden. Der Einsatz von Jokertagen ist der Lehrkraft spätestens drei Tage vor dem Antritt schriftlich bekannt zu geben. Der Einsatz von Jokertagen muss nicht begründet werden. Rechtzeitig gemeldete Jokertage gelten als entschuldigte Absenzen.
Während Schulanlässen gemäss Semester- oder Jahresprogramm der Schule dürfen keine Jokertage eingesetzt werden. Zudem werden während der letzten Schulwoche für austretende Schülerinnen und Schüler ebenfalls keine Jokertage gewährt.
Kindergarten: Bitte benützen Sie das untenstehende Formular für Ihre Eingabe von Jokertagen und leiten Sie es rechtzeitig an die Kindergartenklassenlehrperson weiter.
Formular Jokertage Kindergarten Word Doc
| K | KLEINKLASSEKinder, die dem Unterricht trotz ISF- Fördermassnahmen in der Regelklasse nicht folgen können, besuchen eine externe Kleinklasse. KONTAKT KINDERGARTENKindergarten
Schuelgässli 5
8455 Rüdlingen
Rhyhüsli: 044 867 43 00
Lehrpersonen Rhyhüsli: Manuela Kupferschmid, Renata Scheibler
Sunnestrahl: 044 867 00 13
Lehrpersonen Sunnestrahl: Yvonne Richardet, Isabelle Keller
Email allgemein:
kindergarten@schulenrb.ch | L | LOGOPÄDIEDie Logopädin arbeitet mit einzelnen Kindern, die spezielle Unterstützung im Bereich Sprache benötigen. Die Logopädin führt jährlich eine Reihenuntersuchung in den Kindergärten und anschliessend eine Nachkontrolle in der 1. Klasse durch und entscheidet, ob Handlungsbedarf besteht. | M | MUSIKANGEBOTEGemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 1989 und der Genehmigung des Reglements am 5. April 1990 durch den Gemeinderat werden die Kosten für den Musikunterricht mit 20 Prozent subventioniert. Dies gilt für Einzel-Instrumentalunterricht, Gruppen- und Theorieunterricht.
Beitragsberechtigt sind alle Schüler der Gemeinden Buchberg und Rüdlingen bzw. deren Eltern, welche den schriftlichen Nachweis erbringen, dass ihre schulpflichtigen Kinder im vergangenen halben oder ganzen Jahr regelmässig eine nach Artikel 4 anerkannte Musikschule oder Unterricht bei einer ausgebildeten Musiklehrperson besucht haben.
Nicht unter dieses Reglement fallen die Kosten für
- den Musikunterricht bei der Musikschule Schaffhausen (MKS). Bei der Rechnungsstellung an die Eltern ist der Gemeindebeitrag bereits in Abzug gebracht.
- Instrumente und Geräte, Notenmaterial und Fahrkosten,
Am Ende eines Semesters müssen das vollständig ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den quittierten Rechnungen der Musikschulen dem Schulsekretariat eingereicht werden.
Das Antragsformular für die Subvention finden Sie hier:
Musikunterricht Antrag
| S | SCHNEESPORTLAGERDie Schneesportlager finden in der ersten Sportferienwoche statt. Teilnahmeberechtigt sind Kinder ab der 3. Klasse bis 3. Oberstufe, wobei die Primarschulen ein Lager durchführen und die Orientierungsschule ein separates Lager anbietet. Die Teilnahme an den Schneesportlagern ist freiwillig.
SCHULANLAGEN BENÜTZUNGDie Räumlichkeiten und Anlagen der Schule werden von vielen genutzt, deswegen braucht es ein Regelwerk, das die Grundlagen und die Verwendung definiert... (siehe Download: Reglement.PDF [50 KB] SCHULARZTEine schulärztliche Reihenuntersuchung findet im ersten Kindergartenjahr statt. In der 5. Klasse werden die Kinder, wenn dies von den Eltern gewünscht wird, geimpft.
In der 2. Oberstufe wird nochmals - auf Wunsch der Eltern - eine Untersuchung durchgeführt und Impfungen aufgefrischt.
Detaillierte Infos werden im 1. Quartal den entsprechenden Eltern zugestellt. SCHULBEHÖRDE ZWECKVERBANDDie Schulbehörde besteht aus dem/der Schulpräsident/in und vier weiteren Mitgliedern. Zwei Mitglieder sind gleichzeitig Mitglied des Gemeinderates. Die Schulbehörde ist hauptsächlich für die strategischen Entscheidungen der Schule zuständig. Eine Amtsperiode dauert jeweils vier Jahre. SCHULBESUCHEKindergärtnerinnen und Lehrpersonen stehen Elternbesuchen positiv gegenüber. Bitte melden Sie Ihren Besuch an. (siehe auch ->Besuchstage) SCHULISCHE AKTIVITÄTENKindergarten- und Schulreisen Primarschule finden einmal jährlich statt. Es liegt im Ermessen der Lehrperson zum aktuellen Schulstoff Exkursionen durchzuführen. An Projekttagen und in Projektwochen arbeiten die Kinder meist stufenübergreifend an gemeinsamen Themen.
Die Orientierungsschule führt in 3-Jahres Rythmus jeweils eine Projektwoche, eine Klassenverlegung und eine mehrtägige Schülerreise durch. Alternierend finden alle zwei Jahre ein gemeinsamer Sporttag der Primarschule und der Orientierungsschule statt, im anderen Jahr wird der Sporttag jeweils einzeln pro Stufe durchgeführt..
Das Schneesportlager findet in der ersten Sportferienwoche statt. Teilnahmeberechtigt sind Kinder ab der 3. Klasse Primarschule bis 3. Orientierungsschule. SCHULZAHNARZTSchulzahnklinik Rheinstr. 23 8200 Schaffhausen 052 6251455
Der Schulzahnarzt führt eine jährliche, unentgeltliche Untersuchung durch. Die Behandlungskosten sind von den Eltern zu tragen. In der Wahl des Zahnarztes sind die Eltern frei.
SCHWIMMUNTERICHTDie Primarschulen führen einen Schwimmunterricht für die 2.-4. Klassen durch. Im aktuellen Schuljahr findet der Schwimmunterricht im Lernschwimmbecken in Rafz statt. SPRACHHEILKINDERGARTENEin Besuch des Sprachheilkindergartens wird bei vorwiegend logopädischen Problemen in Erwägung gezogen. STUNDENPLÄNEDie Stundenpläne für das neue Schuljahr werden in der 24. Kalenderwoche von der Lehrerschaft dem Schulinspektor vorgelegt. Nach seiner Genehmigung erfolgt die Verteilung an die Schülerinnen und Schüler. SUBVENTION ÖFFENTLICHER VERKEHRDie Schulbehörde hat an der Sitzung vom 23.9.19 beschlossen, dass einmalig ein Beitrag an die Ausgaben für den öffentlichen Verkehr ausbezahlt wird. Dies betrifft Schülerinnen und Schüler, welche nach der 2. Sekundarklasse an die Kantonsschulen (Schaffhausen oder Bülach) oder das 3. Jahr am Langzeitgymnasium besuchen. Im Anhang finden Sie den Auszug aus dem entsprechenden Protokoll und das Antragsformular.
190923 Auszug Protokoll Antrag Subvention öV
Antrag Subvention ÖV | U | UMZUGBei einem Umzug müssen die Klassenlehrperson sowie das Schulsekretariat (sekretariat@schluenrb.ch oder 044 867 41 71) möglichst früh informiert werden. Das Schulsekretariat überweist die Schülerinnen und Schüler an den neuen Schulort. Zusätzlich muss bei der politischen Gemeinde eine Abmeldung erfolgen. | W | | Z | ZNÜNIDer tägliche Znüni soll ein Energieschub sein. Wir bitten Sie, Ihrem Kind einen gesunden Znüni mitzugeben (Früchte, Gemüse, Brot...). ZUSAMMENLEBENAn den Schulen Rüdlingen-Buchberg legen wir grossen Wert auf eine gute Kooperation. Es stehen unterschiedliche Gefässe zur Verfügung, um das wertschätzende Zusammenleben und die positive Zusammenarbeit zu fördern. Dennoch kann es zu Konflikten kommen. Für diese Ausnahmefälle wurde ein Vorgehen beschrieben, welches für alle Involvierten an unseren Schulen verbindlich und einheitlich gehandhabt wird. Für weiterführende Informationen klicken Sie diesen Link an {doc-359-mtmvteby,Leitfaden Umgang bei schwerwiegenden Konflikten}
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